AGB The DOCK
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für Anlässe im The Dock sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Moerler & Aeberhard GmbH im Folgenden The Dock genannt) an Kunden (im Folgenden Veranstalterin genannt). Sämtliche Offerten des The Dock basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
Reservationsbedingungen
Grundsätzlich nimmt The Dock nur Reservationen ab 8 Personen in Verbindung mit einer Konsumation entgegen. Dies kann in Form von Getränken oder Apéros inkl. Snacks sein. Eine Reservation unter diesen Voraussetzungen gilt ab einem minimalen Konsumationsbetrag (Getränke und/oder Snacks) von CHF 19.00 pro Person. Dabei ist die Endsumme massgebend und nicht der pro Kopf-Konsum.
Für geschlossene Gesellschaften gelten besondere Bestimmungen.
Leistungen, Zahlungen und Preise
The Dock verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom The Dock schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
The Dock ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist The Dock berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern keine Anzahlung verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens am Veranstaltungstag vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das The Dock berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
Preisänderungen durch The Dock bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Definitive Reservation
Sind sich die Vertragspartner einig, kommt es zu einer definitiven Reservation und Auftragsbestätigung.
Termine
Bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass muss die definitive Personenanzahl durch die Veranstalterin bekannt gegeben werden.
Die angegebene Personenanzahl ist verbindlich und wird in Rechnung gestellt. Falls mehr Personen als die definitiv gemeldete Personenzahl am Anlass teilnehmen, versucht The Dock dies nach bestem Können zu meistern. Diese zusätzlichen Personen und Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.
Externe Veranstaltungen, Technik und Infrastruktur
Für spezielle Set-ups und technische Infrastruktur im The Dock oder bei externen Anlässen arbeitet The Dock mit Partnerfirmen (Zulieferer) zusammen. Gerne holt The Dock für die Veranstalterin unverbindliche Offerten ein. Die Kosten werden vom The Dock nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Auflösung des Vertrages / Annulation
Wird der Anlass seitens der Veranstalterin nach einer definitiven Zusage abgesagt, werden folgende Kosten erhoben:
The Dock | Externe Location (Catering) | |
Bis 21 Tage vor dem Anlass | nichts | Mietaufwand |
Bis 14 Tage vor dem Anlass | 25% der Offerte | 25% der Offerte & Mietaufwand |
Bis 5 Tage vor dem Anlass | 50% der Offerte | 50% der Offerte & Mietaufwand |
Bis 1 Tag vor dem Anlass | 100% der Offerte | 100% der Offerte & Mietaufwand |
Haftung
The Dock lehnt jede Verantwortung für die Garderobe und andere Gegenstände ab, welche in den The Dock oder Catering-Räumlichkeiten aufbewahrt werden. Ebenso lehnt The Dock jede Haftung für Gefahren rund um The Dock oder CaterinaRäumlichkeiten insbesondere der Aare (Gewässer) ab.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
The Dock behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Solothurn.
Solothurn, Januar 2020